Teilnahmebedingungen makeathon

Stand: 05.04.2023

§ 1 Makeathon

Der Makeathon ist ein Entwicklungswettbewerb zum Thema “Energiewende – was kann ich tun?“. Er bietet den Teilnehmern die Möglichkeit zum Besuch von Vorträgen und Workshops sowie der (gemeinsamen) Entwicklung von Ideen und Projekten zu einem vorgegeben Thema (gemeinsam als „Ideen“ bezeichnet). Für die Umsetzung der Ideen stellt die WAGO Stiftung den Teilnehmern für die Dauer des Makeathon Materialien zur Verfügung. Die Ideen werden durch eine Expertenjury bewertet und die besten Ideen – entsprechend der Auswertung der Expertenjury – prämiert. 

Der Makethon wird von der WAGO Stiftung, Hansastraße 27, 32423 Minden, Deutschland im Zeitraum vom 16.06.2023 bis zum 18.06.2023 durchgeführt. Veranstaltungsort ist der StartMindenUP – Coworking Space in Minden (Simeonscarre 2, 32423 Minden).  

Im Rahmen des Makeathon werden die Teilnehmer mit Speisen und Getränken versorgt. Zusätzlich findet ein Abendprogramm statt. Auf Anfrage und nach vorheriger Vereinbarung stellt die WAGO Stiftung den Teilnehmern für die Dauer des Makeathon eine Unterkunft zur Verfügung. 

Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.  

§ 2 Teilnehmer

Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen für die Teilnahme eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. 

§ 3 Anmeldung

Für die Teilnahme am Makeathon bedarf es der Anmeldung der Teilnehmer. Für die Anmel-dung ist die Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums, einer aktuellen E-Mail-Adresse, sowie der Firma/Hochschule, die der Teilnehmer besucht bzw. für die er tätig ist (gemeinsam als „Anmeldedaten“ bezeichnet), erforderlich. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Anmeldedaten zutreffend und vollständig sind. Die Anmeldung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Annahme durch die  WAGO Stiftung, die durch Übersendung einer Bestätigungsmail erfolgt.   

§ 4 Preise

Die Teilnehmer können Preise im Wert von bis zu 500 Euro pro Person gewinnen.

§ 5 Einwilligung Foto- und/oder Filmaufnahmen

Im Rahmen des Makeathon werden Foto- und/oder Filmaufnahmen (gemeinsam als „Aufnahmen“ bezeichnet) gefertigt, die für die Darstellung auf den Internetpräsenzen, Social-Media Kanälen uns sonstigen Fotogalerien der WAGO Stiftung und der WAGO GmbH & Co. KG. Hansastraße 27, 32423 Minden, verwendet werden können. Eine Verwendung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit Berichten über die WAGO-Stiftung und deren Angebote.  

Mit Anmeldung zum Makeathon willigt der Teilnehmer in die zeitlich und örtlich unbegrenzte und unentgeltliche Veröffentlichung der Aufnahmen in bearbeiteter und unbearbeiteter Form ein. 

§ 6 Datenschutz

Die durch den Teilnehmer angegebenen Daten (oder personenbezogenen Anmeldedaten) werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben und ausschließlich für die angegebenen Zwecke verarbeitet. Die WAGO GmbH & Co. KG, Hansastraße 27, 32423 Minden („Auftragsverarbeiter“), gilt nicht als Dritter im Sinne dieser Teilnahmebedingungen. Diese wurden als  Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO beauftragt und eine zusätzliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, in der Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters festgelegt sind (entsprechend Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO).  

Die Verarbeitung der personenbezogenen Anmeldedaten ist notwendig, um den Makeathon durchführen und die Teilnahme ermöglichen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung stellt Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO dar. Die personenbezogenen Anmeldedaten werden möglicherweise an den Anbieter des Veranstaltungsorts, sowie an Hotelbetriebe weitergeleitet, um  bspw. eine Unterkunft für die Dauer des Makeathons anbieten zu können. In diesen Fällen basiert die Weitergabe auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.  Ein Jahr nachdem der Makeathon durchgeführt wurde, werden sämtliche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung verarbeitet wurden, gelöscht. Dies gilt jedoch nicht für die Foto- und/oder Filmaufnahmen gemäß § 5 dieser Teilnahmebedingungen, welche auch über die Beendigung des Makeathons hinaus, verarbeitet werden können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Foto- und/oder Filmaufnahmen im Rahmen der anschließenden Berichtserstattung, liegt in Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.  

Die Teilnehmer  können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Makeathons verarbeitet werden, jederzeit durch Information an [email protected], widersprechen. Die Teilnahme ist in diesem Fall nicht möglich. Allgemeine Informationen zum Datenschutz bei der WAGO Stiftung finden sich auch unter: https://wago-stiftung.de/rechtliche-hinweise/datenschutz/

§ 7 Haftung

Die WAGO Stiftung haftet nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WAGO Stiftung oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet die WAGO Stiftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Gesetzliche Haftungsprivilegierungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Verträgen bleiben unberührt und gehen vorstehender Regelung vor. 

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Die WAGO Stiftung ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen berechtigter Gründe von der Teilnahme am Makeathon auszuschließen.  

Die WAGO Stiftung behält sich vor, das Programm oder Inhalte des Makeathon zu ändern, den Makeathon ohne Angaben von Gründen zu verschieben oder vorzeitig zu beenden, wenn und soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Makeathons aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.  

Eine Auszahlung von Sachgewinnen in bar oder die Wahl eines bestimmten in § 4 genannten Preises ist nicht möglich.  

Hier können die Teilnahmebedingungen für den Makeathon heruntergeladen werden:

Makeathon

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